Gesellschaftsrecht

Im Rahmen der Mittelstandsberatung werden ständig gesellschaftsrechtliche Fragen virulent; das Gesellschaftsrecht stellt daher ein Kerngebiet unseres Leistungsangebotes dar, etwa bei der Wahl gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten einschließlich umwandlungsrechtlicher Fragestellungen.
Besondere Anforderungen stellen gesellschaftsinterne Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern. Wir haben vielfach erfolgreich die rechtliche Interessenvertretung von Mandanten im Rahmen derartiger Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern, etwa im Zusammenhang mit einer beruflichen Trennung, wahrgenommen.
Die Kanzlei verfügt über besonderes Know-how in der Beratung von Organen juristischer Personen (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Beiräte) und Abschlussprüfern, insbesondere in Bezug auf deren Haftung. Wir haben ferner mehrfach erfolgreich Organhaftungsansprüche für von uns vertretene Gesellschaften durchgesetzt. Hier liegen namhafte Referenzen gutachterlicher und prozessualer Tätigkeit vor.