Steuerrecht und Steuerstrafrecht

Das Steuerrecht ist sehr umfassend und begegnet sowohl Arbeitnehmern und Arbeitgebern als auch Selbstständigen jeden Tag. Ohne eine kompetente Beratung fällt es selbst informierten Normalbürgern schwer, den steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Wir beraten Private wie Unternehmen und Kapitalgesellschaften bei jeglichen steuerrechtlichen Angelegenheiten. Von Betriebsprüfungen über Einkommensteuererklärungen und Existenzgründungen sowie Jahresabschlüssen bis hin zu Selbstanzeigen ist unsere Kanzlei Ihr Ansprechpartner und unterstützt Sie bei allen steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Ferner vertreten wir Mandanten im Steuerstrafrecht. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Segment des Strafrechts, bei denen besondere Vorschriften greifen. Gerade im Streitfall gegenüber Finanzämtern oder Finanzgerichten liegt uns eine professionelle Vertretung unserer Mandanten nahe.